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Presseinformation: Überwachung stoppen – Grundrechte stärken. Freiheit stirbt mit Sicherheit

Vor inzwischen mehr als 30 Jahren wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes geschärft.
25 Jahre nach dem die Menschen gegen den Staat und seine Methoden aufbegehrten, sich gegen Stasi und Unrecht wehrten, scheint die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit verloren gegangen zu sein.

Die Daten des Whistleblowers Edward Snowden belegen, dass wir in einer Zeit der Massenüberwachung leben.

Egal ob es um die Möglichkeiten zur Netzüberwachung geht, wie durch die Vorratsdatenspeicherung oder den künftigen Internetanschluss von Alltagsgegenständen (→ Internet der Dinge): Nicht der Staat ist gläserner geworden, sondern die Menschen.
Der Grundsatz des Rechtsstaates – die Unschuldsvermutung – gerät ins Wanken und hat sich ins Gegenteil verkehrt.

Egal ob durch Kameraüberwachung des öffentlichen Raums oder durch das Abfischen von E-Mails: dieser Rechtsgrundsatz wird ausgehöhlt und an seine Stelle tritt Schritt für Schritt die Massenüberwachung.

Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht, das in allen modernen Demokratien verankert ist. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, unbehelligt und unbeobachtet von anderen, die den Kern der Demokratie darstellt, ist verloren gegangen.

Deshalb ist es notwendig, das Recht auf Privatsphäre auch im Digitalen und auch die Freiheit, die ein jeder Mensch braucht um sich selbstbestimmt entfalten zu können immer wieder einzufordern und die Praxis der Massenüberwachung offensiv in Frage zu stellen.

Wir als Bürger prägen diese Gesellschaft. Es liegt an uns, einerseits unser Recht auf Privatsphäre einzufordern, und andererseits dem Überwachungswahn entgegenzutreten, indem wir nicht zulassen, dass immer mehr Bereiche des Lebens ausspioniert werden.
Es geht um nicht weniger als die Verteidigung unserer Grundrechte, insbesondere um unser Grundrecht auf freie Entfaltung, unser Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, unser Grundrecht auf Privatsphäre und unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Deshalb rufen wir, das Bündnis Privatsphäre Leipzig zu einer Demonstration am 21.06.2014 auf! Wehren wir uns gemeinsam gegen die anlasslose Überwachung!

Lasst uns ein Zeichen für die Privatsphäre und den Datenschutz eines jeden Menschen setzen!
Lasst uns für einen Wandel in der Politik eintreten, der die Wahrung unserer Grundrechte steht und zu einer neuen Ausgewogenheit in der Sicherheitspolitik führt.

Ziel der Demo ist es zu einem breiten, öffentlichen Diskurs über die Überwachung im Zeitalter des Internets anzuregen, der die Überwachung immer wieder hinterfragt und zu einer Verteidigung der Privatsphäre wie auch der Unschuldsvermutung beiträgt.

Ob wir etwas zu verbergen haben, entscheiden einzig und allein nur wir.

Pressseinformation: Straßenaktion am 10.Mai

Am 10. Mai 2014 , zwischen 14:00 und 17:30 Uhr, wird das BÜNDNIS PRIVATSPHÄRE LEIPZIG mit einer Straßentheater-Aktion auf die anhaltende Massenüberwachung hinweisen; Ort des Geschehens: Leipziger Marktplatz am Ausgang des Citytunnels/Grimmaische Str .
Das Bündnis protestiert damit auch gegen das Vorgehen der Bundesregierung und d er ihr nachgeordneten Sicherheitsorgane. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird zu einem zahnlosen Tiger, wenn der Whistle Blower Edward Snowden in Deutschland als Zeuge nicht sicher aussagen kann, ihm kein politisches Asyl gewährt wird und er mit Auslieferung rechnen muss. Wer eine Befragung über eine Videokonferenz will verstößt ferner gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme.
Bundesregierung und Verfassungsschutz kündigen an , den Zugang zu wichtigen Dokumenten zu verhindern oder zu erschweren, und untergr a b en somit die verfassungsgemäße Kontrollfunktion des Parlamentes gegenüber der Regierung.
Gegen eine ausufernde staatliche Sicherheitsdoktrin, befördert durch eine populistische und Ängste schürende Politik, weisen wir entschieden darauf hin, dass die Gewährung von Privatsphäre eine Grundvoraussetzung für eine funktionieren de Demokratie ist . Ohne die Möglichkeit des Einzelnen, frei und geheim seine Entscheidungen zu treffen und frei von Normierungsdruck zu denken und sich zu bewegen, kann es keinen demokratisch verfassten Rechtsstaat geben. 
Wir, das Bündnis für Privatsphäre Leipzig, halten den Umgang mit dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur NSA-Affäre für zutiefst verstörend. Obwohl mehrfach deutsches Recht gebrochen wurde – und nichts deutet drauf hin, dass sich an der unrechtmäßigen Überwachungspraxis etwas geändert hätte – , fehlt es an Aufklärungswillen seitens der regierende n Koalition. Dass darüber hinaus demjenigen, der die beispiellose, ungesetzliche Überwachung aufgedeckt hat und der als Zeuge zu deren Aufklärung zur Verfügung stehen könnte – Edward Snowden – kein sicherer Aufenthalt garantiert und mit möglicher Auslieferung an die USA gedroht wird, unterstreicht diesen fatalen Eindruck.

Eine Bereitschaft der Bundesregierung , sich kritisch mit der illegalen Überwachungspraxis auseinanderzusetzen und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist n icht zu erkennen . Im Gegenteil werden Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschuss unter Androhung möglicher Konsequenzen in ihrer politischen Arbeit eingeschüchtert und beeinflusst

Presseinformation: Die goldene Überwachungskamera – „Bündnis ruft Wettbewerb gegen Überwachung aus“

 Das Bündnis Privatsphäre Leipzig nimmt die Antworten der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen im sächsischen Landtag zur verdeckten Observation zum Anlass, ein grundsätzlich es Ende der präventiven Überwachungskameras zu fordern.  
Die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik können keine positive Wirkung von polizeilichen Überwachungskameras nachweisen. Ein verifizierbarer Nutzen von Überwachungskameras jenseits des Verdrängungseffektes ist demnach nicht fest zustellen
Dies hat offenbar auch die Polizei eingesehen: aus der Antwort auf die Anfrage der Grünen im sächsischen Landtag geht hervor, dass eine Kamera, die früher am Martin- Luther Ring installiert war, bereits abgebaut wurde. Das freut uns.
Denn insbesondere im Verhältnis zum schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre und zum Angriff auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist präventive Kameraüberwachung definitiv nicht geeignet, die Sicherheit in Leipzig zu erhöhen.
„Gerade in einer Zeit, in der die Grundrechte auch durch bekanntwerden der NSA Affäre immer mehr eingeschränkt werden, wäre ein sensibler Umgang mit dem Recht auf Privatsphäre und Datenschutz wünschenswert“, so das Bündnis . „Dass der Minister aber angibt, dass selbst die heimliche Überwachungskamera nie eingeschaltet gewesen sei und daher niemand informiert werden müsse, z eugt von einem seltsame n Datenschutzverständnis des Ministers.“
Dass Bündnis Privatsphäre ruft nun zu einem Fotowettbewerb zum Thema Überwachung im öffentlichen Raum auf . Die Einwohner von Leipzig sind eingeladen, zum Einen die acht Überwachungskameras zu fotografieren und einzusenden, die der Sicherheit im öffentlichen Raum dienen sollen. Der Wettberwerb widmet sich aber auch allgemein der Überwachungstechnik im öffentlichen Raum . Als Gewinn winkt D ie G oldene Überwachungskamera . Angesetzt sind außerdem Sonderpreise für die Aufnahmen der zwei weiteren verdeckten Überwachungskameras. Die Preise werden im Rahmen der überwachungskritischen Demonstration am 21.06.2014 auf dem Augustusplatz verliehen.
„Wir möchten den Spiess damit umdrehen und die Techniken der Normkontrolle und Überwachung offensiv in Frage stellen. Zum einen werden wir werden die Fotos mit großer Freude veröffentlichen. Zum anderen werden wir sie an den sächsischen Datenschutzbeauftragen einsenden , um eine Überprüfung zu veranlassen. Auch viele privat installierte Überwachungskameras verletzen deutlich den rechtlichen Rahmen.“, so das Bündnis.
Die Beiträge zum Fotowettbewerb können direkt und verschlüsselt an postfach@privatsphaere-leipzig.org gesendet werden. 
Alle Daten der Wettbewerbteilnehmer werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

BPL-Treffen

Heute (06. Mai 2014) findet ein reguläres, öffentliches Treffen statt.

Wann: 19.00 Uhr
Wo:  sublab e.V., Karl-Heine-Straße 93, 04229 LeipzigWegbeschreibung (Direkt im Sublab)

Die Tagesordnungspunkte unserer Agenda sind:

  • Status Logoentwicklung
  • Statusbericht AG Vernetzung
  • Interne Kommunikation
  • Statusbericht CryptoCon 14
  • Statusbericht Vereinsgründung / Satzungsentwurf
  • Statusbericht Projektgruppe Abhöraktion
  • Statusbericht Projektgruppe Sachsenweite Demo
  • Weitere Aktionen und Socializing

BPL Treffen

Am 30. April 2014 findet ein reguläres, öffentliches Treffen statt.

Wann: 19.00 Uhr
Wo:  sublab e.V., Karl-Heine-Straße 93, 04229 LeipzigWegbeschreibung (Direkt im Sublab)

Die Tagesordnungspunkte unserer Agenda sind:

  • Statusbericht Team Technik
  • Status Logoentwicklung
  • Statusbericht AG Vernetzung
  • Statusbericht CryptoCon 14
  • Statusbericht Vereinsgründung / Satzungsentwurf
  • Statusbericht Projektgruppe Abhöraktion
  • Statusbericht Projektgruppe Sachsenweite Demo
  • Weitere Aktionen und Socializing

BPL-Treffen

Am 16. April 2014 findet ein reguläres, öffentliches Treffen statt.

Wann: 19.00 Uhr
Wo:  sublab e.V., Karl-Heine-Straße 93, 04229 LeipzigWegbeschreibung (Direkt im Sublab)

Die Tagesordnungspunkte unserer Agenda sind:

  • Statusbericht Team Technik
  • Status Logoentwicklung
  • Statusbericht AG Vernetzung
  • Stausbericht der Projektgruppe CryptoParty
  • Statusbericht der Projektgruppe Pressearbeit
  • Statusbericht Vereinsgründung / Satzungsentwurf
  • Statusbericht Projektgruppe Abhöraktion
  • Statusbericht Projektgruppe Sachsenweite Demo
  • Weitere Aktionen und Socializing

#StopWatchingUs Köln: Großdemo gegen Massenüberwachung in Köln

Heute ruft das Bündnis #StopWatchingUs Köln zu einer Großdemostation gegen Massenüberwachug auf. Das Bündnis für Privatsphäre Leipzig unterstützt den Aufruf unserer Kölner Mistreiterinnen und Mitstreiter ausdrücklich.

Mehr als je zuvor ist es an der Zeit unserem gemeinsamen Protest gegen aktuelle und künftige Überwachungsstationen sichtbarer kundzutun, indem auf die Straße zu tragen und so unsere berechtige Kritik an der Praxisformen von Nachrichtendiensten und ähnlichen Institutionen unseren Mitmenschen näher zubringen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, unser Mitbürgerinnen und -bürger über die daraus entstehenden Potential der Einschränkungen unserer Grundrechte aufzuklären.

Das Bündnis #StopWachingUs Köln veranstaltet im Zuge Ihres Protests sogar ein vielfältiges Themenwochenende und kann dabei auf ein breites Spektrum von Unterstützerinnen und Unterstützern hoffen.
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Heute, ab 14 Uhr, eine Aktionstag mit anschließender Großdemonstration in der Kölner Innenstadt. Anschließend lassen die Aktivistinnen und  Aktivisten den Abend einer einer After-Protest-Party ausklingen.

Morgen, am 13. April 2014, findet von 11 Uhr bis 17 Uhr eine Barcamp zu Überwachung und eine CryptoParty beim Bauspielplatz Friedenspark e. V.  im Kölner Süden statt.

Bedauerlicherweise ist es uns von Leipzig aus derzeit noch nicht möglich, eine Busreise zu organisieren, um unsere Mitaktivistinnen und -aktivisten überregional zu unterstützen. Dennoch sind wir im Geiste der Solidarität bei Euch!

Presseinformation: Vorratsdatenspeicherung und Überwachung

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die die EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für unvereinbar mit europäischem Recht und daher in der aktuellen Form für ungültig erklärt. Die gestrige Entscheidung markiert eine Zäsur in der Geschichte der Europäischen Union, werden damit doch insgesamt die Grundrechte auf europäischer Ebene gestärkt. Insbesondere der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werden deutlich aufgewertet.

Durch das Urteil ist Deutschland nun nicht mehr verpflichtet, die VDS einzuführen. Entsprechend sollten auch die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Bemühungen der großen Koalition zur Umzusetzung der VDS sofort beendet werden. Bereits 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht nach verschiedenen Klagen die deutsche Umsetzung der VDS ausgesetzt und für rechtswidrig erklärt.

Durch die Vorratsdatenspeicherung sollten alle elektronischen Kontakte und Kontaktversuche nachvollziehbar werden. Beziehungen zwischen Personen und deren Einbindung in soziale Strukturen wären damit automatisiert auswertbar. Sind die Daten erst einmal erhoben und gespeichert, ist deren Missbrauchspotential erheblich.

Wir sind der Ansicht, dass die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat jeden Einzelnen präventiv unter Verdacht stellt und damit kriminalisiert. Unmittelbare Folgen sind verstärkte Selbstzensur und weniger Teilhabe an demokratischer Meinungsfindung und am gesellschaftlichem Diskurs. Soll Privatsphäre im digitalen Raum erhalten bleiben, ist es alternativlos, die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen. Außerdem ist aus Studien bekannt, dass die VDS keinen nennenswerten Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leistet.

In seinem Urteil kritisiert der Europäische Gerichtshof unter anderem, »dass die Vorratsspeicherung der Daten und ihre spätere Nutzung vorgenommen werden, ohne dass der Teilnehmer oder der registrierte Benutzer darüber informiert wird,« geeignet sei »… bei den Betroffenen … das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist.« (Urteil: Absatz 37) Die angegriffene Richtlinie führt »… zu einem Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung.« da sie sich »… generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen.« (ebenda Absatz 56 und 57) Die EU-Richtlinie zur VDS sei, bezogen auf die Schwere des Grundrechtseingriffs, unverhältnismäßig und ist aus diesem Grund für ungültig erklärt worden. (ebenda Absatz 73)

Leider verbietet das Urteil des EuGH die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett, sondern fordert nur strenge Zweckbegrenzung, Richtervorbehalt und Einengung der Speicherfrist auf ein notwendiges Minimum. Deshalb – und weil damit zu rechnen ist, dass die Regierungen den eingeräumten legalen Spielraum ausreizen werden – bleibt es erforderlich, die politischen Bemühungen fortzusetzen, damit die VDS endgültig von der Tagesordnung verschwindet.

Presseinformation: „Das Leben der Anderen – Willkommen in Leipzig“

Der Fund einer nicht gekennzeichneten Überwachungskamera in einem Gebäude im Leipziger Stadtteil Connewitz und die fehlende Aufklärungsbereitschaft der Polizei in der Angelegenheit sind verstörende Zeichen. Wir fordern die umfassende Aufklärung hinsichtlich des verdeckten Kameraeinsatzes von Seiten der Behörden und die Offenlegung der bisherigen Kameraeinsätze in Leipzig.

Nach den öffentlich vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass allein die verwendete Brennstoffzelle, eine „Efoy Pro 1600“, etwa 5000 € wert ist. Der Marktwert der insgesamt verwendeten Technik von ca. 8’000€ schließt eine private Anlage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus. Um so erstaunlicher, dass aktuell weder Polizei, noch Verfassungsschutz von der Anlage gewusst haben wollen.

Prinzipiell stellt der Einsatz von Überwachungskameras einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Menschen dar, weshalb er nur unter sehr engen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist. Bei der Ausrichtung der vorgefundenen Kamera wurde dabei offenbar nicht nur Art. 2. GG, allgemeine Handlungsfreiheit und Freiheit der Person, sondern auch das Grundrecht nach Art. 13 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung, beeinträchtigt.

Eine Erklärung für diesen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte bleiben die Behörden bislang schuldig. Gerade bei derart erheblichen Verletzungen der Privatsphäre des Einzelnen – und sei es zur Abwendung von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach dem sächsischen Polizeigesetz – gibt es (klar) sehr eng definierte Voraussetzungen. Ob diese hier vorlagen ist völlig offen. Das aktuelle Schweigen der Polizei untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol.

Vor diesem Hintergrund sei daran erinnert, dass Leipzig die erste Stadt in Deutschland war, in der Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes eingesetzt wurden. Aufgrund fragwürdiger rechtlicher Grundlagen und unklarer Wirksamkeit wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung so immer weiter ausgehöhlt. Andererseits findet eine ernsthafte Debatte um das Recht auf Privatsphäre und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kaum statt.

Als Bündnis für Privatsphäre sehen wir diese Entwicklung sehr kritisch und fordern eine umfassende Aufklärung seitens der Behörden hinsichtlich der in Leipzig eingesetzten Kameras und der dadurch erreichten wirksamen Verhinderungen von schweren Straftaten.

BPL-Treffen

Am 02. April 2014 findet ein reguläres, öffentliches Treffen statt.

Wann: 19.00 Uhr
Wo:  sublab e.V., Karl-Heine-Straße 93, 04229 LeipzigWegbeschreibung (Direkt im Sublab)

Die Tagesordnungspunkte unserer Agenda sind:

  • Statusbericht AG Vernetzung
  • Interne CryptoParty
  • Stausbericht Projektgruppe Sachsen Demo
  • Statusbericht Projektgruppe Fundrasing
  • Socializing
  • Vereinsgründung